26.02.2021

Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen – steuerliche Entlastung für Unternehmen

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Der Bundestag hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Corona-Hilfen gebilligt. Die Maßnahmen sollen die Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen, Selbständige, Gastronomie und Familien abmildern. Für das dritte Corona-Steuerhilfegesetz stimmten die Fraktionen von Union, SPD, FDP und AfD.


Unternehmen und Selbstständige können Verluste bis zu zehn Millionen Euro, die ihnen pandemiebedingt entstanden sind, mit Gewinnen aus früheren Jahren verrechnen. Diese Möglichkeit gilt für das laufende und das vergangene Jahr.


In der Gastronomie gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben (statt 19) Prozent auf Speisen. Die Regelung wäre ursprünglich bis zum Sommer befristet gewesen, sie bleibt nun bis Ende 2022 bestehen. Für Getränke fallen weiter 19 Prozent Umsatzsteuer an.


Bis Jahresende wurde der vereinfachte Zugang zu Hartz IV verlängert, damit soll unter anderem auch Solo-Selbständigen geholfen werden.
Familien erhalten – wie bereits im vergangenen Jahr – einen einmaligen Kinderbonus. Er beträgt 150 Euro für jedes Kindgeld-berechtigte Kind.

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Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154