04.02.2021

Update - Corona-Maßnahmen: Koalitionsausschuss beschließt erweiterten Verlustrückgang und Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

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Die große Koalition möchte Unternehmen mit Verlusten durch die Corona-Krise stärker unter die Arme greifen. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021 beschlossen, dass die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni hinaus bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt werden sowie ein erneuter Kinderbonus gezahlt werden soll.

Update: Die Bundesregierung ermöglicht Unternehmen bei Anträgen auf Überbrückungshilfe II ein nachträgliches Wahlrecht des Beihilferahmens. Antragssteller müssen nach Worten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nicht mehr in jedem Fall Verluste nachweisen. Eine Änderung des Antrags im laufenden Verfahren sei nicht nötig: „Konkret räumen wir Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Überbrückungshilfe II rückwirkend im Rahmen der Schlussabrechnung ein Wahlrecht ein, auf welchen Beihilferahmen sie ihre Hilfen stützen möchten. Für viele, und vor allem für kleine Unternehmerinnen und Unternehmer, kann so der bisher erforderliche Verlustnachweis entfallen.“ Altmaier wie auch Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann sehen darin eine deutliche Verbesserung für die Unternehmen.

Ausgewählte Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Überblick:

Steuerlicher Verlustrücktrag: 
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag für Unternehmen soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden. Das soll den von der Corona-Pandemie geschädigten Unternehmen in der Krise die notwendige Liquidität verschaffen.

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie:
Gastronomiebetriebe können aktuell durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Deshalb soll die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt bleiben.

Kinderbonus:
Für Familien soll pro Kind auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Dieser Bonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet und nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Coronazuschuss für Grundsicherungsempfänger:
Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung:
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden – analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise:
Für den Kulturbereich soll ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von weiteren 1 Milliarde Euro aufgelegt werden.

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