16.04.2020

Corona-Pandemie: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik entlastet Betriebe

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Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hat ein Entlastungspaket für seine Mitgliedsunternehmen beschlossen. In dieser und der kommenden Woche werden den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) die Beitragsbescheide zugesendet. Um den von der Corona-Krise besonders betroffenen Betrieben finanziell Luft zu verschaffen, hat der Vorstand der BGHW Zahlungserleichterungen beschlossen, die online beantragt werden können.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor: Für Mitgliedsunternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind und die die Zahlung des Beitrags zur Fälligkeit in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen würde, werden  zinslose Stundungsmaßnahmen angeboten. Für diese Unternehmen hat der Vorstand die Regelungen beschlossen, dass Beiträge bis maximal 10.000 Euro auf Antrag bis zum 15. Dezember 2020 zinslos gestundet werden können. Bei Beiträgen von mehr als 10.000 Euro erfolgt auf Antrag eine zinslose Stundung von 50 Prozent des Beitrags. Konkret bedeutet dies, dass nur die Hälfte des Beitrags zum 15. Mai 2020 gezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist in monatlichen Raten von einem Siebtel des gestundeten Betrags zum jeweils 15. der Monate Juni bis Dezember 2020 zu leisten.

Diese Regelungen berücksichtigen zum einen die aktuelle angespannte Lage vieler Mitgliedsunternehmen, zum anderen aber auch die Liquiditätserfordernisse der BGHW, heißt es in einer offiziellen Erklärung. Warum die Liquiditätsfrage wichtig ist, erklärt sich mit dem besonderen Beitragsverfahren der Berufsgenossenschaften: Die BGHW erhebt jedes Jahr im Frühjahr kostendeckend die Beiträge, mit denen die Ausgaben des vergangenen Jahres gedeckt werden. Das sind im Wesentlichen Ausgaben für Entschädigungsleistungen wie Rehabilitationsleistungen, Renten und Verletztengelder. Um weiterhin für ihre Mitgliedsbetriebe und Versicherten handlungsfähig zu bleiben, kann die BGHW auf die Beitragserhebung nicht verzichten.

Ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung kann unbürokratisch über ein Online-Kontaktformular auf www.bghw.de gestellt werden. Es wird dringend empfohlen diese Online-Möglichkeit zu nutzen, da die online gestellten Anträge am zügigsten und einfachsten bearbeitet werden können. Alle anderen Kontaktwege sind auch möglich. Allerdings weist die BGHW darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen, die per Post, E-Post, E-Mail oder Telefax zugesandt werden, wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Für das Ausfüllen des Antrags wird der aktuelle Beitragsbescheid benötigt.

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Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt
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