11.11.2021

Corona-Regelungen und Verordnungen der Länder

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Bund und Länder haben sich am 10. August 2021 über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die wichtigsten Vereinbarungen haben wir im Folgenden zusammengefasst.


+++ Update 15.11.2021: Kostenlose Corona-Bürgertests seit Samstag +++

Seit diesem Samstag gibt es wieder kostenlose Corona-Bürgertests. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche. Die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministerium ist am 13. November in Kraft getreten.

+++ Update 10.11.2021: "Verordnungen der Länder" aktualisiert +++

Impfen
Bund und Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung, schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen.

3G-Regel
Spätestens ab dem 23. August 2021 gilt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahren.

Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Weitere Informationen zum Impfen und der 3G-Regel hat die Bundesregierung hier zusammengefasst.

AHA+L-Regel
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.

Corona-Bürgertests
Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

Quarantäne von Kontaktpersonen
Für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung ist eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

Hilfen für Unternehmen
Die Überbrückungshilfen werden verlängert. Gleiches gilt auch für den Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Arbeitsschutzregeln
Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

Die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz für die Dauer der pandemischen Lage nationaler Tragweite (derzeit bis 10. September 2021) gelten fort. Danach sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen.

Weitere Informationen zur Arbeitschutzverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengestellt.

Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Die Verordnungen der Länder zum Download:


Die Auflistung wird fortlaufend aktualisiert!

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