31.03.2021

+++ Update: Corona-Tests für Beschäftigte in Unternehmen

Nachrichten | Personal | Corona | Unternehmen

Unternehmen sind aufgerufen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Corona zu testen. Selbst- bzw. Schnelltests für Beschäftigte können den Betrieben helfen, Infektionen frühzeitig zu erkennen, deren Ausbreitung damit zu verhindern und den Betrieb arbeitsfähig zu halten. Neu: FAQ-Video

Ungeklärt ist jedoch, inwieweit der Arbeitgeber tatsächlich zum Testen (damit auch zum Tragen der Kosten) verpflichtet ist und inwieweit sich Arbeitnehmer testen lassen müssen. Eine Einschätzung dazu finden Sie in unserem Download „Schnelltest-Arbeitsrecht“.

Das Dokument enthält auch Hinweise zum Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich nicht testen lassen möchten, zum Thema Datenschutz sowie zu den notwendigen Schritten, wenn ein Test positiv ist.

Der Download „Corona-Tests in den Betrieben – Arten, Beschaffung und Durchführung“ gibt Ihnen Antworten auf viele Fragen rund um die Beschaffung von Tests und den Testablauf im Unternehmen.

FAQs zum Thema Tests in Unternehmen mit Rechtsanwältin Svenja Hoppe-Sumic haben wir außerdem in einem Video zusammengefasst.

+++
Update: Ein Musterschreiben zur Information an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über freiwillige innerbetriebliche Corona-Selbst- bzw. -Schnelltests können Sie hier herunterladen.
+++

Das Thema Impfen wird noch ein wenig auf sich warten lassen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt empfiehlt sich dennoch, da hier das Windhund-Prinzip sehr wahrscheinlich Anwendung finden wird.

Muster und Arbeitshilfen zu dem Thema:

Weitere Informationen zur Selbstverpflichtung der Wirtschaft finden Sie hier.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158