Ungeklärt ist jedoch, inwieweit der Arbeitgeber tatsächlich zum Testen (damit auch zum Tragen der Kosten) verpflichtet ist und inwieweit sich Arbeitnehmer testen lassen müssen. Eine Einschätzung dazu finden Sie in unserem Download „Schnelltest-Arbeitsrecht“.
Das Dokument enthält auch Hinweise zum Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich nicht testen lassen möchten, zum Thema Datenschutz sowie zu den notwendigen Schritten, wenn ein Test positiv ist.
Der Download „Corona-Tests in den Betrieben – Arten, Beschaffung und Durchführung“ gibt Ihnen Antworten auf viele Fragen rund um die Beschaffung von Tests und den Testablauf im Unternehmen.
FAQs zum Thema Tests in Unternehmen mit Rechtsanwältin Svenja Hoppe-Sumic haben wir außerdem in einem Video zusammengefasst.
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Update: Ein Musterschreiben zur Information an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über freiwillige innerbetriebliche Corona-Selbst- bzw. -Schnelltests können Sie hier herunterladen.
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Das Thema Impfen wird noch ein wenig auf sich warten lassen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt empfiehlt sich dennoch, da hier das Windhund-Prinzip sehr wahrscheinlich Anwendung finden wird.
Muster und Arbeitshilfen zu dem Thema:
- Die Einwilligungserklärung durch den Mitarbeiter für einen Schnelltest.
- Ein Musteranschreiben zur Information an die Mitarbeiter über die Möglichkeit des Testens folgt.
- Zudem erstellen wir aktuell eine Liste mit Händlern, bei denen Sie Selbsttests beziehen können.
Sollten Sie auf diese aufgenommen werden wollen, melden Sie sich gerne.
Weitere Informationen zur Selbstverpflichtung der Wirtschaft finden Sie hier.