03.04.2024

Der digitale Arbeitsvertrag soll kommen

Nachrichten | CB Artikel

Es ist noch keine zwei Jahre her, dass die Regierung zum Erstaunen der Arbeitgeber und entgegen des eindeutigen Wortlautes der EU-Richtlinie (welche die digitale Form ausdrücklich zulässt) bei der Neufassung des Nachweisgesetzes beschlossen hat, dass neu abzuschließende Arbeitsverträge, bzw. die wesentlichen Vertragsdetails, ausschließlich in schriftlicher Form vorliegen müssen.

Die digitale Form sei nicht ausreichend, da nicht jeder Arbeitnehmer in Deutschland digital erreichbar sei. Jetzt ist im Wege des Bürokratieabbaus eine Kehrtwende eingetreten. Es ist laut Justizminister Buschmann geplant, dass zukünftig die Textform ausreichen soll, sofern der Vertrag bzw. die wesentlichen Vertragsdetails für den Arbeitnehmer zugänglich, speicher- und ausdruckbar sind. Die Schriftform ist dann nur noch für den Fall vorgeschrieben, in dem der Arbeitnehmer ausdrücklich einen Vertrag in Schriftform verlangt. Der Arbeitgeber braucht zudem zukünftig einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis. Laut dem Justizminister soll diese Neuerung dann auch für Arbeitnehmerüberlassungsverträge gelten.Wenn diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, stellt sie eine erhebliche Vereinfachung für die Arbeitsvertragsparteien dar. Ein überfälliger Schritt zur notwendigen weiteren Digitalisierung und zum Bürokratieabbau.

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