06.03.2024

Die Abhilfeklage: Was bedeutet diese neue Klageart für Unternehmen?

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Am 13. Oktober 2023 ist das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) in Kraft getreten, welches die sogenannte Abhilfeklage einführt.

Neben der Musterfeststellungsklage wird damit die Möglichkeit eröffnet, kollektive Ansprüche auch im Wege der Leistungsklage durchzusetzen. Ziel dieses Klageverfahrens ist es mithin, nicht wie bei der Musterfeststellungsklage ein Feststellungsurteil zu erwirken, auf dessen Grundlage Geschädigte sodann ihre individuellen Schadensersatzansprüche weiterverfolgen können. Vielmehr ist die Abhilfeklage direkt auf eine gerichtliche Entscheidung über den geltend gemachten Leistungsanspruch zugunsten einer Vielzahl von Verbrauchern, die der Klage beigetreten sind, gerichtet. Details dazu finden Sie in der neuen Ausgabe Aus der Rechtspraxis. Autor ist Rechtsanwalt Jan-Dierk Schaal, Partner beim TeamMittelstand-Mitglied SKW Schwarz, j.schaal@skwschwarz.de.

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