17.03.2020

Einzelhandel: Flächendeckende Schließung ab 17. März 2020

NORDHANDEL | Nachrichten | Corona | Politik

Der Einzelhandel im Norden wird gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nahezu vollständig geschlossen. Für Hamburg gilt dies ab heute (Dienstag, 17. März 2020). Ausnahmen gelten für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Das Sonntagsverkaufsverbot ist für diese Bereiche zunächst aufgehoben.

In Schleswig-Holstein müssen alle Touristen ihre Hotels und Pensionen am Mittwoch (18. März 2020) verlassen, der Einzelhandel schließt ab heute 17:00 Uhr. Der Tagestourismus in touristischen Orten wird durch weitere Maßnahmen eingeschränkt. Zugleich soll die Bäderregelung, die der Versorgung der Gästen in den Fremdenverkehrsorten dient, bis zum 19. April ausgesetzt werden.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern ist eine Schließung des Einzelhandels mit den oben genannten Ausnahmen innerhalb der nächsten Tage angekündigt worden, ein genaues Datum wurde noch nicht genannt. Die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind, werden auch in Niedersachsen ab heute (Dienstag, 17. März 2020) geschlossen, es gelten ebenfalls die genannten Ausnahmen. In Bremen gelten die Schließungen des Einzelhandels ab Mittwoch (18. März 2020).

Für Unternehmen relevante Hinweise finden Sie auf www.aga.de/corona. Ein aufgezeichnetes Webinar zu den arbeitsrechtlich relevanten Themen wie Kurzarbeit und Quarantäne finden Sie hier.

Mit dem neuen Gesetz, das rückwirkend ab 1. März 2020 zur Anwendung kommen kann, sorgt die Bundesregierung dafür, dass Kurzarbeitergeld bereits beantragt werden kann, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Inwieweit ein Anspruch auf Entschädigung bei behördlich angeordneter Ladenschließung über das Infektionsschutzgesetz besteht, ist derzeit noch nicht klar.

Ob die Betriebsunterbrechungsversicherung herangezogen werden kann, muss in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geprüft werden, in der Regel ist eine Pandemie hier nicht eingeschlossen. Die Bundesregierung hat zunächst Maßnahmenpakete zu Steuererleichterungen und Kreditvergaben geschnürt. Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Ansprechpartner sind hier die zuständigen Finanzämter. Für Liquiditätshilfen sollten Sie sich über Ihre Hausbank an die KfW wenden. Zu allen arbeitsrechtlichen Fragen wie Entgeltfortzahlung, Kurzarbeitergeld oder auch Entschädigungszahlungen beraten wir Sie gerne individuell. Sie erreichen die Rechtsabteilung von VMG und AGA telefonisch unter 040 30801-218. 

In den kommenden Tagen werden wir darüber hinaus Webinare zu den Themen Kurzarbeit in der Coronakrise sowie Entgeldfortzahlung und Entschädigung anbieten. Bitte melden Sie sich bei Interesse an.

Kontakt

Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
Geschäftsführerin
Tel.: 040 30801-254
Volker Tschirch
Volker Tschirch
Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-155