20.11.2018

Entschädigung einer konfessionslosen Bewerberin

Nachrichten | Recht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einer konfessionslosen Bewerberin eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zugesprochen, die sich bei der evangelischen Kirche in Deutschland um eine Referententätigkeit beworben hatte. Gemäß der Stellenausschreibung sollte sie schwerpunkt-mäßig den Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention durch Deutschland erarbeiten. Darüber hinaus gehörten zum Aufgabengebiet Stellungnahmen und Fachbeiträge sowie die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik. Voraussetzung für die Bewerbung war die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Die konfessionslose Klägerin hat sich auf die Stelle beworben, wurde jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Das BAG hat zur Begründung des Entschädigungsanspruchs ausgeführt, dass zwar eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Religion zulässig sei, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen der Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstelle. Im vorliegenden Falle sei eine Wesentlichkeit der beruflichen Anforderung nicht gegeben, weil im konkreten Fall keine wahrscheinliche oder erhebliche Gefahr bestanden habe, dass das Ethos des Beklagten beeinträchtigt würde. Dies folge aus dem Umstand, dass die jeweilige Stelleninhaberin in einen internen Meinungsbildungsprozess beim Beklagten eingebunden gewesen sei und deshalb in Fragen, die das Ethos des Beklagten betroffen hätten, nicht unabhängig habe handeln können.

Der ChefBrief ist die wöchentlich erscheinende Mitgliederinformation des AGA Unternehmensverbandes. In 40 Ausgaben pro Jahr erfahren Mitglieder hier alles Wissenswerte über aktuelle Entwicklungen in Recht, Betriebswirtschaft und Bildung, Studien und politische Entscheidungen, die den Mittelstand betreffen. Darüber hinaus stellen wir im ChefBrief unsere Merkblätter und Musterverträge vor, die für AGA-Mitglieder unbegrenzt nutzbar sind. Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft und möchten einen ChefBrief zur Probe erhalten? Bitte kontaktieren Sie Katrin Marks.