04.04.2023

EU und OCED Länder verständigen sich auf neue Regeln für Exportfinanzierung

Nachrichten | Unternehmen

Die Europäische Union hat sich mit Mitgliedstaaten der OECD auf neue Regeln der Exportfinanzierung geeinigt. Die Grundsatzeinigung über den sog. OECD-Konsensus wurde am 4. April 2023 von der OECD veröffentlicht.

Mit Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA besteht seit 1978 eine Übereinkunft1 (OECD-Konsensus) hinsichtlich dessen, nach welchen Grundsätzen Exportgeschäfte mit staatlichen Garantien abgesichert werden. Ziel der Übereinkunft ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Exporteuren verschiedener Länder zu sichern. Die Übereinkunft regelt insbesondere Rückzahlungsbedingungen, Mindestprämiensätze und Mindestzinssätze sowie Vorschriften zum Austausch von Informationen zwischen den Staaten.

Bei den Verhandlungen über die Modernisierung des OECD-Konsensus haben sich die Teilnehmer auf ein weitreichendes Reform-Paket verständigen können, das die allgemeinen Finanzierungsbedingungen und das Klimaschutz-Sektorenabkommen (CCSU) umfasst. Damit wurde ein wichtiges Anliegen Deutschlands, der EU und der europäischen Exportwirtschaft aufgegriffen.

Insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs des CCSU schafft die Voraussetzungen dafür, dass Exportkredite künftig verstärkt für klimafreundliche Exporte nachgefragt werden und modernste Technologien durch Vorzugsbedingungen beim Markteintritt unterstützt werden können.

Die OECD konnte damit eines ihrer wichtigsten Regelwerke grundlegend modernisieren. Die beteiligten Staaten haben mit der Reform eine multilaterale und regelbasierte Antwort auf die Herausforderungen unregulierter Exportunterstützung aus Ländern gegeben.

Quelle: Pressemitteilung BMWK

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