Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurden Entlastungsmaßnahmen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die Entlastungen wurde bereits Anfang Oktober im Entlastungspaket III angekündigt. Anschließend hat eine Gaspreiskommission die Ausgestaltung entwickelt. Bundestag und Bundesrat haben ein zweistufiges Verfahren beschlossen. Das Paket besteht aus einer Soforthilfe und einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) hat ein FAQ für die Entlastungsmaßnahmen zusammengestellt, das Sie hier herunterladen können.
Auf Grundlage der Empfehlungen der Gaspreiskommission ist die Koalition zudem übereingekommen, Entlastungen bei Gas- und Strompreisen, die Unternehmen zugutekommen, ab einer Schwelle von 2…