29.02.2024

Fortbildung Betriebsrat – Webinar oder Präsenzschulung?

Nachrichten | CB Artikel

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Februar 2024 – 7 ABR 8/23 festgelegt, dass Betriebsräte ihre Mitglieder bei Präsenzveranstaltungen anmelden können, auch wenn diese mit höheren Kosten verbunden sind als Online-Seminare.

In dem zu entscheidenden Fall ist bei der Arbeitgeberin durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich (wie bei Betriebsräten) nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei Mitglieder zu einer mehrtägigen Schulung. Die Arbeitgeberin zahlte die Seminargebühren, weigerte sich aber, die Kosten für Übernachtung und Verpflegung zu übernehmen. Als Begründung wurde angeführt, dass der Schulungsanbieter zeit- und inhaltsgleich ein mehrtägiges Webinar angeboten habe. Die PV machte daraufhin in einem Verfahren geltend, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen habe. Die Vorinstanzen gaben der PV recht. Auch das BAG wies die Rechtsbeschwerde des Unternehmens zurück mit der Begründung, dass Betriebsräte einen Anspruch auf Schulungen haben, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Deren Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die PV hatte vorliegend wie ein Betriebsrat bei der Beurteilung, zu welcher Schulung sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Er umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dieser Spielraum entfällt nicht deshalb, weil damit aufgrund der erforderlichen Übernachtung und Verpflegung regelmäßig höhere Kosten verbunden sind als bei Online-Veranstaltungen.

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