19.06.2018

Fußball WM während der Arbeitszeit – Was ist erlaubt?

Nachrichten | Recht

Am 14. Juni 2018 hat die Fußball-WM in Russland begonnen. Viele Arbeitgeber fragen sich, ob ihre Arbeitnehmer die Spiele während der regulären Arbeitszeit verfolgen dürfen. Die Fußball-WM entbindet die Arbeitnehmer nicht von ihren arbeitsvertraglichen Pflichten. Zur Hauptpflicht des Arbeitnehmers gehört die Erbringung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsleistung. Viele Arbeitgeber teilen die WM-Euphorie und erlauben das Verfolgen der Spiele, solange der betriebliche Ablauf nicht gestört und die versäumte Arbeitszeit entsprechend nachgearbeitet wird. Erlaubt der Arbeitgeber grundsätzlich das Radiohören am Arbeitsplatz, erstreckt sich diese Erlaubnis in der Regel nur auf Hintergrundmusik, aber gerade nicht auf die Verfolgung eines Fußballspiels. Denn dies beeinträchtigt in der Regel die Aufmerksamkeit und damit die Arbeitsleistung. Gleiches gilt für einen Live-Stream. Wird die Arbeitsleistung auch nur kurz beeinträchtigt, indem zum Beispiel Kundenanfragen nicht schnellstmöglich bearbeitet oder sonstige Arbeitsabläufe vernachlässigt oder verzögert werden, kann dies eine Abmahnung oder im Einzelfall sogar eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, eine betriebliche Regelung darüber zu treffen, ob und wie die Fußball-WM während der Arbeitszeit zum Beispiel durch Live-Stream, Radio-Übertragungen oder einen Live-Ticker in Textform verfolgt werden darf. Dies betrifft auch die Organisation von WM-Tippspielen im Betrieb.

Der ChefBrief ist die wöchentlich erscheinende Mitgliederinformation des AGA Unternehmensverbandes. In 40 Ausgaben pro Jahr erfahren Mitglieder hier alles Wissenswerte über aktuelle Entwicklungen in Recht, Betriebswirtschaft und Bildung, Studien und politische Entscheidungen, die den Mittelstand betreffen. Darüber hinaus stellen wir im ChefBrief unsere Merkblätter und Musterverträge vor, die für AGA-Mitglieder unbegrenzt nutzbar sind. Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft und möchten einen ChefBrief zur Probe erhalten? Bitte kontaktieren Sie Natalie Kania.