08.11.2021

Gesundheitsministerkonferenz für Auskunftspflicht über Impf- oder Genesenenstatus gegenüber Arbeitgebern

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Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat auf die wieder rapide ansteigenden Infektionszahlen in Deutschland reagiert und einen einstimmigen Beschluss zur nationalen Impf- und Teststrategie gefasst. Unter anderem fordert die GMK den Bund auf, die Teststrategie anzupassen und den Weg freizumachen für eine generelle Auskunftspflicht der Beschäftigten über ihren Impf- oder Genesenenstatus gegenüber dem Arbeitgeber.

Außerdem sollen Auffrischungsimpfungen ("Boosterimpfungen") künftig für alle möglich sein, deren Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Impfzentren in den Ländern sollen dafür reaktiviert werden. In Pflegeeinrichtungen sollen (kostenfreie) Tests auch für Genesene und Geimpfte verpflichtend werden. In Regionen mit besonders hoher Inzidenz möchte die Gesundheitsministerkonferenz die zudem Möglichkeit schaffen, 2G-Regeln einzuführen. 2G- und 3G-Nachweise sollen grundsätzlich genauer kontrolliert werden als bisher.

In einer gemeinsamen Erklärung spricht sich die GMK dafür aus, einen rechtssicheren Rahmen – vor allem im Infektionsschutzgesetz – zu schaffen, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Eindämmung der Pandemie gewährt.

 

Quelle: BDA

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