04.05.2021

Corona-Härtefallfonds: Antragstellung ab Mitte Mai möglich

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Wie der Hamburger Senat heute bekannt gab, steht nun das Antragsverfahren für den sogenannten Härtefallfonds fest. Mit einem Volumen von rund 38 Millionen Euro soll er denjenigen Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommen, die bislang aus verschiedensten Gründen durch das Raster für staatliche Corona-Hilfen gefallen sind, beispielsweise Soloselbständige.

Geld aus dem Hamburger Härtefallfonds gibt es laut Senatsmitteilung über zwei Antragswege: über prüfende Dritte (analog der Überbrückungshilfen des Bundes) oder per Direktantragsstellung für Soloselbständige.

  • Bei Unternehmen und Soloselbständigen mit Haupt(wohn)sitz in Hamburg, die Pandemie-bedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind, bislang keine Hilfen erhalten haben und das Modul über prüfende Dritte wählen, orientiert sich die Förderhöhe an den Bundeshilfen (förderfähige Fixkosten) und soll 100.000 Euro nicht übersteigen.
  • Bei Soloselbständigen, welche die o.g. Voraussetzungen erfüllen und den Direktantrag stellen, beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des Referenzumsatzes, maximal bis zu 7.500 Euro.

Anträge können ab Mitte Mai bis zum 30. September 2021 gestellt werden unter www.haertefallhilfen.de sowie über die Website der IFB Hamburg www.ifbhh.de. Auf diesen Seiten werden in den folgenden Tagen auch die Förderrichtlinie sowie FAQs veröffentlicht. 

 

Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154