Per Post wird den wahlberechtigten Firmen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Es kann per Briefwahl oder online abgestimmt werden. Wahlberechtigt sind die Firmen aber nur in der Branche, zu der sie selbst gehören. Es gibt insgesamt neun Wahlgruppen: Finanz- und Versicherungswirtschaft, Dienstleistungen, Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Güterverkehr, Immobilienwirtschaft, Industrie, Informationstechnologie und Medienwirtschaft sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die neue Wahlordnung sieht vor, dass die Wahlperiode jetzt vier statt bisher drei Jahre beträgt, und dass nicht nur nach Wahlgruppe, sondern auch nach Firmengröße – kleine, mittelgroße und große Unternehmen – gewählt wird
Für die diesjährige Wahl haben sich drei Bündnisse präsentiert. „Die Kammer sind Wir“ (DKSW), die „Starke Wirtschaft Hamburg“ und die „Zukunftskammer“. Hinzu kommen noch weitere unabhängige Kandidaten.
Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Ergebnis fest. Er entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen. Der Wahlausschuss setzt sich aus unabhängigen Unternehmern, die allerdings nicht selbst kandidieren dürfen, und dem Justiziariat der Handelskammer zusammen.