Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, will erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen und verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen.
Beschlossen wurde eine leicht geänderte Fassung im Vergleich zum früheren Entwurf, wodurch nunmehr auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden muss. Dafür sollen die Meldestellen entsprechend ausgestaltet werden, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.
Zudem sollen Hinweisgebende, die Repressalien erleiden, auch dann eine Entschädigung in Geld verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt, wie zum Beispiel bei Rufschädigungen.
Informationen zu einer möglichen Umsetzung im Unternehmen gibt es unter: www.aga.de/hinweisgeber
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