09.10.2018

Kein pauschalierter Schadensersatz für Arbeitnehmer

Nachrichten | Recht

Befindet sich der Arbeitgeber mit Zahlungen gegenüber seinem Arbeitnehmer in Verzug, so kann der Arbeitnehmer künftig keine zusätzliche Verzugskostenpauschale mehr geltend machen. Seit 2014 sieht das Gesetz vor, dass im Geschäftsverkehr bei Zahlungsverzug des Schuldners eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 40 Euro anfällt. Ob dieser pauschalierte Schadensersatzanspruch auch im Arbeitsrecht gilt, war umstritten. In einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die auch der AGA Unternehmensverband für seine Mitglieder geführt hat, haben die Instanzgerichte sehr unterschiedlich geurteilt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage nun abschließend beantwortet und sich gegen die Anwendbarkeit der Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht ausgesprochen.

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