28.08.2020

Koalitionsausschuss: Corona-Maßnahmen verlängert

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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 25. August 2020 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedet. Dazu zählen unter anderem die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfen und der Insolvenzantragspflicht.

Ausgewählte Beschlüsse im Überblick:

Kurzarbeitergeld:

  • Verlängerung der Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
  • Verlängerung der aktuell geltenden Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden und nur 10% der Belegschaft eines Betriebes müssen vom Entgeltausfall betroffen sein) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021.
  • Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2021 bis längstens zum 31. Dezember 2021 für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Hälftige Erstattung kann auf 100% erhöht werden, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Voraussetzung ist, dass ein Weiterbildungsbedarf besteht, die Maßnahme einen Umfang von mehr als 120 Stunden hat und sowohl der Träger als auch die Maßnahme zugelassen sind.
  • Verlängerung der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 % ab dem 4. Monat und 80/87 % ab dem 7. Monat) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
  • Verlängerung der befristeten Hinzuverdienstmöglichkeiten: Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs bis 450 Euro) bleiben generell bis 31. Dezember 2021 anrechnungsfrei.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für Verleihbetriebe bis 31. Dezember 2020, die bis zum 31. März 2021 in Kurzarbeit gegangen sind.
  • Verlängerung der geltenden Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021.
  • Verzicht des Bundes auf mögliche Rückforderung der Bundeshilfen, die der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden, in Höhe der Kosten, die durch das verlängerte Kurzarbeitergeld zusätzlich entstehen.

Überbrückungshilfen:

  • Verlängerung der Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31. Dezember 2020.

Insolvenzantragspflicht:

  • Insolvenzantragspflicht wird bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.

Sozialdienstleister-Einsatzgesetz:

  • Verlängerung der Sicherung der Sozialen Dienstleister in ihrem Bestand bis 31. Dezember 2020.

Grundsicherungssysteme:

  • Verlängerung des erleichterten Zugangs in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020. Verbesserung des Zugangs insbesondere von Künstlern, Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens.

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