03.03.2021

Lieferkettengesetz benachteiligt deutsche Unternehmen über Gebühr

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Die Bundesregierung hat das umstrittene Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Die Runde beschloss den Entwurf, auf den sich die Ministerien für Arbeit, Entwicklung und Wirtschaft verständigt hatten. Das Gesetz zwingt deutsche Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten einzuhalten.

Was in deutschen Geschäften verkauft wird, wird zu großen Teilen im Ausland hergestellt. Auch die Rohstoffe kommen häufig von dort. Dabei leisten deutsche Unternehmen schon heute einen erheblichen Beitrag zu mehr Wohlstand und besseren Lebensbedingungen der in Drittstaaten lebenden Bevölkerung. Der Groß- und Außenhandel agiert verantwortungsvoll und nimmt seine Pflichten sehr ernst. Ab 2023 sollen deutsche Unternehmen dem Gesetz zufolge Pflichten für die gesamte Lieferkette – ohne Beschränkung auf die erste Zulieferstufe oder mittelbare Zulieferer – auferlegt werden. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist sie verpflichtet, sofort umfangreichen Maßnahmen zu ergreifen.

Für den Präsident des AGA Unternehmensverbands, Dr. Hans Fabian Kruse, ist ein deutscher Alleingang beim Lieferkettengesetz der falsche Weg: „Das Gesetz in seiner vom Kabinett verabschiedeten Form benachteiligt deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und durch zusätzliche Bürokratie über Gebühr. Unternehmen, die sich vor drohenden Sanktionen des Gesetzes schützen wollen, werden sich aus den Entwicklungsländern zurückziehen.“ Damit werde das Gegenteil dessen erreicht, worauf das Gesetz eigentlich abzielt: Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in den Gebieten. „Es profitiert die ausländische Konkurrenz, die sich nicht an deutsche Vorgaben halten muss“, so Kruse weiter. „Wir fordern von der Politik eine europäische Lösung, die sich praxistauglich umsetzen lässt.“

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