15.02.2023

Mecklenburg-Vorpommern: Antragsstart der Härtefallhilfen Energie für Unternehmen

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Seit Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. 

Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren hat das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Website zusammengefasst.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit 

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Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
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