08.02.2022

Neue KFZ-Verbandkasten-Norm: Medizinische Gesichtsmasken werden zur Pflicht

Nachrichten | Mobilität | Corona | Politik

Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert, hat das deutsche Normungsinstitut DIN Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind.

Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt. Ein Informationsflyer zur neuen KFZ-Verbandkasten-Norm kann unter www.bvmed.de/flyer-verbandkasten heruntergeladen werden.

Kontakt

Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162