09.09.2022

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

Nachrichten | Corona

Der Deutsche Bundestags hat am 8. September 2022 neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Am 16. September 2022 wird der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.

Folgende Vorgaben sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten:

  • FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr (Bahn/Bus), eine Maskenpflicht im Flugzeug gibt es vorerst nicht
  • FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Die Bundesländer können weitere Maßnahmen erlassen:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen – mögliche Ausnahmen von Maskenpflicht im Innenraum: genesen, geimpft, getestet
  • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie für Schülerinnen und Schüler ab 5. Schuljahr möglich
  • Bei konkreter Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen erlassen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesminsiterium für Gesundheit

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