Folgende Vorgaben sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten:
- FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr (Bahn/Bus), eine Maskenpflicht im Flugzeug gibt es vorerst nicht
- FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Die Bundesländer können weitere Maßnahmen erlassen:
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen – mögliche Ausnahmen von Maskenpflicht im Innenraum: genesen, geimpft, getestet
- Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie für Schülerinnen und Schüler ab 5. Schuljahr möglich
- Bei konkreter Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen erlassen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesminsiterium für Gesundheit