29.04.2021

Tarifinformation: Tarifrunde Groß- und Außenhandel Hamburg

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Am 29. April 2021 fand in Hamburg in Form einer Videokonferenz die 1. Runde zu den Tarifverhandlungen im Groß- und Außenhandel Hamburger Wirtschaftsraum statt. Die Forderungen von Verdi lauteten wie folgt:

  • Erhöhung der Gehälter und Löhne um 5,5 %,
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 70 €
  • individuelle Wahlmöglichkeit zwischen mehr Lohn/Gehalt oder Freizeit
  • Anschlusstarifvertrag ab dem 1. Mai 2021 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten
  • in einer gemeinsamen Initiative soll die Allgemeinverbindlichkeit unserer Tarifverträge im Groß- und Außenhandel erreicht werden.

Verdi erläuterte im Rahmen mehrerer Folien die wirtschaftliche Situation aus Sicht der Gewerkschaft und kam zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2020 zwar ein wirtschaftlicher Einbruch zu verzeichnen gewesen sei, der Groß- und Außenhandel jedoch hiervon insgesamt weniger stark betroffen wäre. Die Gewerkschaft rechne mit einer schnellen Erholung nach der Krise und erläuterte daraufhin ihre Forderung. Überraschenderweise kam zu der Forderung von 5,5 % nunmehr noch die Mindesterhörung um 155 €, was in den unteren Lohn- Gehaltsstufen Steigerungen von mehr als 6,5% bis 7 % ausmacht. Diese Forderung war im offiziellen Schreiben vom 24. März 2021 nicht enthalten. Zwar sehe man, dass auch Unternehmen von der Pandemie getroffen sein, dies könne man aber durch individuelle tarifliche Lösung im Rahmen von Sanierungsarbeiten abfedern. Sodann wurden Beispiele zur Rentenberechnung gezeigt und die Forderung begründet, dass ein Wahlrecht für die Mitarbeiter eingeräumt werde, statt einer Entgelterhöhung auch mehr Freizeit zu bekommen. 76 % der Belegschaft hätten dieses Wahlrecht gewünscht. Schließlich kamen einzelne Kommissionsmitglieder zu Wort, die sich aus den Teilbranchen Lebensmittelgroßhandel, Pharmahandel und Baustoffhandel rekrutierten.

Der AGA erwiderte, dass die Forderung völlig aus der Zeit gefallen sei und weder die Krise insgesamt noch die besondere Spreizung bei der Betroffenheit einzelner Teilbranchen berücksichtige. Die Widersprüche in der Begründung wurden aufgezeigt, insbesondere wenn mit der Altersarmut einerseits argumentiert werde, andererseits die Forderung aufgestellt werde, anstatt Geld Freizeit nehmen zu können. Die geforderte Allgemeinverbindlichkeit wurde strikt abgelehnt und eine längere Laufzeit zur Planungssicherheit für die Unternehmen gefordert. Es wurde deutlich gemacht, dass für das Jahr 2021 kein Verteilungsspielraum bestehe und nur über eine längere Laufzeit überhaupt tarifliche Steigerungen denkbar sein.

Eine Annäherung der Standpunkte konnte nicht erreicht werden. Der Austausch fand jedoch in ruhiger, sachlicher Atmosphäre statt.

Ein neuer Termin wurde für Freitag, den 4. Juni 2021 10:00 Uhr vereinbart.

Volker Hepke

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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