11.06.2021

Überbrückungshilfen bis September 2021 verlängert

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Immer mehr Corona-Regelungen werden gelockert, doch in einigen Branchen bleibt die Lage weiterhin angespannt. Es fehlt an Einnahmen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als "Überbrückungshilfe III Plus" verlängert. Die bisherigen Förderkriterien bleiben bestehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

Erhöht hat die Bundesregierung in diesem Zuge die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 52 Millionen Euro als Schadensausgleich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse beantragen.

Neu ist zudem die Restart-Prämie: Firmen, die ihre Beschäftigten früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, können einen höheren Personalkostenzuschuss erhalten. Diese Maßnahme läuft als "Neustarthilfe Plus" ebenfalls bis zum 30. September 2021.

Weitere Informationen zu den Förderungsbedingung und zur Antragstellung finden Sie hier.  

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