06.12.2021

Update für Hamburg: 3G-Regelung im ÖPNV

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Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt auch in Hamburg seit dem 24. November die 3G-Regelung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Wer Bus, Bahn und Fähren des hvv nutzen möchte, muss seitdem den Nachweis erbringen, geimpft, genesen oder getestet zu sein (Test-Nachweis nicht älter als 24 Stunden). Die Nicht-Einhaltung stellt nach Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Regelungen hat der hvv die Anpassung der Beförderungsbedingungen beantragt. Zum Schutz der Fahrgäste soll eine Vertragsstrafe von 80 Euro erhoben werden, wenn Fahrgäste in Bussen und Bahnen des hvv keinen 3G-Nachweis erbringen können. Damit ist Hamburg das bislang einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt.

Damit die Fahrgäste sich auf diese geänderten Beförderungsbedingungen einstellen können, muss eine gesetzliche Übergangsfrist von mindestens sieben Tagen nach Bekanntmachung eingehalten werden. Die Änderungen in den Beförderungsrichtlinien werden mit allen Aufgabenträgern im hvv abgestimmt. Die Vertragsstrafe tritt vor diesem Hintergrund am 13. Dezember in Kraft.

Bei wiederholt festgestellter Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld von 150 Euro erhoben werden.

Quelle: Pressestelle der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

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