24.09.2021

Update für Hamburg: Anpassungen beim 2G-Optionsmodell

Nachrichten | Corona | Politik

Künftig entfallen in Hamburg bei Nutzung der 2G-Option die Maskenpflicht und die Begrenzung der Personenanzahl. Eine entsprechende Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend, 25. September, in Kraft. Dies gab der Hamburger Senat heute bekannt.

Die Maskenpflicht ebenso wie die Begrenzungen der Kapazität für Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen im 2G-Optionsmodell werden aufgehoben. Die Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Erhebung der Kontaktdaten sind weiterhin erforderlich. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auch ohne vollständigen Impfschutz teilnehmen, weil für sie erst ab dem Alter von 12 Jahren und erst seit kurzer Zeit eine Impfmöglichkeit besteht. Die entsprechende Übergangsregelung gilt fort.

Darüber hinaus wurden mit der jüngsten Verordnungsänderung weitere Anpassungen vorgenommen: Für Verkäuferinnen und Verkäufer an Marktständen unter freiem Himmel entfällt die Maskenpflicht, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind (§ 13). Eine vorherige Terminvereinbarung oder Buchung bei Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung (§ 13a), bei Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (§ 14) sowie bei Sportveranstaltungen vor einem Publikum (§ 18a) entfallen.

Betriebliche Testbescheinigungen gelten zukünftig ausschließlich für die Verwendung zur Berufsausübung. Sie können nicht mehr für private Zwecke und zum Nachweis im Rahmen der Verordnung genutzt werden (§ 10i).

Die Änderungsverordnung tritt am 25. September in Kraft und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

Quelle: Pressestelle Hamburger Senats

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