07.04.2021

Update für Hamburg: Ausgangsbeschränkungen

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In Hamburg gilt ab Karfreitag (02.04.) zunächst befristet bis zum 18.04.2021 eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum darf in der Stadt grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen die Wohnung nicht mehr verlassen werden. Eine dieser Ausnahmen ist der Weg zur Arbeit.

Mitarbeitern, die im Zeitraum der Ausgangssperre ihren Arbeitsweg zurücklegen müssen, z.B. aufgrund von Schichtarbeit etc., empfehlen wir, eine Bestätigung über den Arbeitseinsatz zu erteilen. Gerne können Sie dafür das Muster „Bescheinigung Home Office/mobile Arbeit“ verwenden. Damit können Probleme und Verspätungen Ihrer Mitarbeiter in Verbindung mit einer polizeilichen Kontrolle auf dem Arbeitsweg umgangen werden.

+++ Update 07.04.2021 +++

Einschränkungen beim HVV während der Ausgangssperre

Ab Freitagnacht (08/09.04.2021) wird in Hamburg und Umgebung der Betrieb von Bussen, S- und U-Bahnen in den Nachstunden z.T. vollständig eingestellt. Nach Mitteilung der Hamburger Verkehrsbehörde gilt diese Nachtruhe analog zur verhängten Ausgangssperre zunächst bis zum 18.04.2021. Viele Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsweg aufgrund von Schichtarbeit in den Nachstunden zurücklegen müssen, werden vermutlich über längere Wegezeiten klagen oder angeben, den Weg ohne öffentlichen Nahverkehr nicht zurücklegen zu können. Während der Arbeitgeber jedoch das Betriebsrisiko trägt, liegt das sogenannte Wegerisiko ausschließlich beim Arbeitnehmer. Somit liegt es gänzlich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Sollte er vertragswidrig nicht erscheinen, hat der Arbeitnehmer für die verpasste Arbeitszeit keinen Vergütungsanspruch. Da die Einstellung des Nahverkehrs im Voraus angekündigt wurde und der Arbeitnehmer dadurch Vorkehrungen hätte schaffen können, ist bei der Verspätung oder dem Nichterscheinen auch eine Abmahnung möglich.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158
Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt
Tel.: 040 30801-211