27.07.2021

Update für Hamburg: Gebührenfreie Nutzung von Außenflächen verlängert

Nachrichten | Corona | Politik

Der Hamburger Senat hat entschieden, die Gebührenbefreiung für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe zu verlängern. Öffentliche Außenflächen können auch im gesamten Jahr 2022 gebührenfrei genutzt werden.

Zusätzlich entfallen fortan – auch rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2022 – die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen, die im Zusammenhang mit dem Kultursommer Hamburg oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren öffentlich gefördert werden. Der aus Corona-Hilfsmitteln des Hamburger Haushalts gebildete Neustartfonds City und Zentren ist mit zunächst 1,1 Millionen Euro ausgestattet und kann bis Ende 2022 in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind verkaufsfördernde Events oder andere Aktivitäten von Interessengemeinschaften, Werbegemeinschaften oder anderen Verbünden in den Jahren 2021 und 2022.

Quelle: Pressestelle der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

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