29.10.2021

Update für Hamburg: Hamburger Corona Soforthilfe - Stundungsmöglichkeit verlängert

Nachrichten | Corona | Unternehmen | Politik

Damit die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleistet wird, hat die IFB Hamburg im Sommer 2021 das Rückmeldeverfahren zu der Hamburger Corona Soforthilfe initiiert, die im Frühjahr des Jahres 2020 gewährt wurden. Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, können die Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger Möglichkeiten zur zinsfreien Stundung nutzen. Die Hamburger Finanzbehörde hat den Zeitraum für Stundungen nun um acht Monate auf den 31.12.2022 erweitert.

Sollte eine Begleichung der Rückzahlungsforderung zum Ende des Stundungszeitraums aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Fördernehmers nicht möglich sein, kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlungsvereinbarung von 12 bis maximal 24 Monaten getroffen werden. Hierzu zählen, dass der Rückzahlungszeitraum sich an der individuellen Leistungsfähigkeit orientieren muss und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners dieses ermöglichen.

Stundungen können mit einer E-Mail an: hcs.rueckforderung@ifbhh.de beantragt werden.

Quelle: Pressestelle der Hamburger Finanzbehörde

Kontakt

Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162
Wemhöner
Janis Wemhöner
Bereichsleiter Bildung und Handel
Tel.: 040 30801-239