Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, können die Zuschussempfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis wird die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren.
Für die Durchführung des Rückmeldeverfahrens sind umfangreiche Informationsmaterialien auf der Internetseite der IFB Hamburg zu finden. Zudem ist eine Hotline eingerichtet: 0800 845 - 6000. Einen Quickguide zum Rückmeldeverfahren hat zudem die Handelskammer Hamburg hier zusammengestellt.
Quelle: Pressestelle des Hamburger Senats