03.03.2022

Update für Hamburg: Zweiter Corona-Öffnungsschritt wird umgesetzt

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Am 4. März tritt in Hamburg mit einer angepassten Eindämmungsverordnung der zweite von drei vorgesehenen Öffnungsschritten in Kraft. In geschlossenen Räumen ersetzt eine FFP2-Maskenpflicht weitestgehend das 2G-Plus-Zugangsmodell. Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 20. März erfolgen.

Einige der Änderungen, die Hamburg im zweiten Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umsetzt:

  • In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum und Volksfesten gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Für kulturelle Einrichtungen gilt ebenfalls nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Für Gastronomie in diesen Einrichtungen gilt zusätzlich 3G.
  • Unter anderem gilt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen wegen des besonderen Infektionsrisikos zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell. Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wird damit der Zugang ermöglicht. Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Gastronomie am Platz und zukünftig sind wieder Stehplätze zulässig.
  • Das Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten wird aufgehoben.
  • Für Großveranstaltungen vor Publikum gelten bereits seit dem 26. Februar neue Kapazitätsgrenzen. Über die Höhe der jeweils zulässigen Zuschauerzahl entscheidet die zuständige Behörde weiterhin in einem gesonderten Genehmigungsverfahren.
  • Im ÖPNV bleibt wegen des Bundesrechts die FFP2-Maskenpflicht und 3G bestehen. Das gilt auch für Stadtrundfahrten.

Quelle: Pressestelle der Sozialbehörde

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Christian Ströder
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