Einige der Änderungen, die Hamburg im zweiten Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umsetzt:
- In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum und Volksfesten gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Für kulturelle Einrichtungen gilt ebenfalls nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Für Gastronomie in diesen Einrichtungen gilt zusätzlich 3G.
- Unter anderem gilt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen wegen des besonderen Infektionsrisikos zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell. Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wird damit der Zugang ermöglicht. Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Gastronomie am Platz und zukünftig sind wieder Stehplätze zulässig.
- Das Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten wird aufgehoben.
- Für Großveranstaltungen vor Publikum gelten bereits seit dem 26. Februar neue Kapazitätsgrenzen. Über die Höhe der jeweils zulässigen Zuschauerzahl entscheidet die zuständige Behörde weiterhin in einem gesonderten Genehmigungsverfahren.
Im ÖPNV bleibt wegen des Bundesrechts die FFP2-Maskenpflicht und 3G bestehen. Das gilt auch für Stadtrundfahrten.
Quelle: Pressestelle der Sozialbehörde