29.03.2022

Update für Schleswig-Holstein: Maskenpflicht entfällt weitgehend

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Die Kieler Landesregierung hat eine angepasste Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab dem 3. April 2022 gelten weiterhin Masken- und Testpflichten in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr. In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, etwa beim Einkaufen, werden bisher geltende Maskenpflichten in Maskenempfehlungen umgewandelt.

Diese Empfehlung zum Masketragen gilt vor allem in Bereichen, in denen eine große Anzahl von Menschen in Innenräumen zusammenkommt oder dichtes Gedränge die Übertragungswahrscheinlichkeit des Virus erhöht, insbesondere, wenn die Teilnehmenden sich nicht kennen. Die Regelungen im Einzelnen:

Maskenpflichten gelten wie folgt für

  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
  • Bei Dienstleitungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist.
  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen; die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt.
  • Es wird weiterhin grundsätzlich empfohlen, in Innenräumen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas

  • Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern in Kitas und für Kindertagespflegepersonen bleibt vorerst bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
  • Ebenso bleiben die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bestehen.
  • Krankenhäuser: ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept ist Teil des Hygieneplanes

Bei Veranstaltungen wird empfohlen, entsprechende Hygienemaßnahmen wie Möglichkeiten zur Händedesinfektion, Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie regelmäßiges Lüften zu gewährleisten. Weiterhin kann auch freiwillig ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI bereitgestellt werden.

Quelle: Pressestelle der Staatskanzlei

Kontakt

Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162