Voraussetzung zur Erfüllung der beihilferechtlichen Anforderungen ist die Notifizierung der „Bundesregelung Beihilfen für Rekapitalisierungsmaßnahmen und nachrangiges Fremdkapital 2020“ durch die Kommission der Europäischen Union. Diese ist am 1. Dezember 2020 erfolgt. Hierdurch entfällt die Pflicht zur gesonderten, langwierigen Einzelnotifizierung des Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Gesetzes (HSFG, verkündet am 3. November 2020) durch die EU. Mit der Durchführungsverordnung werden die gesetzlichen Bestimmungen des HSFG konkretisiert und die Umsetzung auf eine beihilferechtlich belastbare Grundlage gestellt.
Weiterhin kündigten Finanzsenator Andreas Dressel und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann in dieser Woche eine Verlängerung und Ergänzung der IFB-Kreditprogramme für 2021 an. Auch der erfolgreiche Corona-Recovery-Fonds wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Unterdessen hat der Bundeswirtschaftsminister am Dienstag eine Aufstockung der Abschlagszahlung von 10.000 Euro auf 50.000 Euro angekündigt.
Der Ende Oktober verabschiedete Haushalt mit der Aufnahme von 3 Mrd. Euro Corona-Notkrediten schafft den Rahmen, dass der Senat den im Frühjahr und Sommer verabschiedeten Corona-Schutzschirm auch 2021 und 2022 weiter aufgespannt lassen kann. Neben Konjunkturmaßnahmen im Rahmen eines Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) hat der Senat Vorsorgemaßnahmen für die Corona-Bekämpfung und die öffentlichen Unternehmen getroffen. Nach rund 5 Mrd. Euro Liquiditätswirkung der Hilfsmaßnahmen bis zum Herbst, werden die Hilfs- und Konjunkturmaßnahmen für 2021/2022 ebenfalls ein Milliardenvolumen umfassen.