12.08.2019

Urlaub eines Verstorbenen geht auf Erben über

Nachrichten | Recht

Verstirbt ein Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses, so geht der noch bestehende Urlaubsanspruch auf seine Erben über. Diese können die Auszahlung der noch offenen Urlaubsabgeltung verlangen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. Januar 2019 grundsätzlich für den gesetzlichen Mindesturlaub, aber auch für einen arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruch auf mehr Urlaub, wenn keine Differenzierung zwischen gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub getroffen wurde. Eine abweichende Regelung für die Behandlung des vertraglichen Mehrurlaubs kann aber erfolgen. Diese muss jedoch so gestaltet sein, dass deutlich wird, dass der vertragliche Mehrurlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Abgeltung gelangt und auch nicht im Falle des Todes vererbbar ist.

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