Zum Hintergrund: Auf Unternehmen kommen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) weitreichende Verpflichtungen zu. Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes sofort tätig werden, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2023. Mit dem HinSchG werden der Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, das Gesetz rechtssicher in Ihrem Unternehmen umzusetzen: Mit unseren übersichtlichen Leistungspaketen bieten wir Unternehmen unterschiedlicher Größe genau das, was Sie benötigen: Lagern Sie alle manuellen Meldekanäle (Telefon, E-Mail, Post, persönlich, Software) auf die AGA Service GmbH aus oder lassen Sie sich Ihre eigene Software erstellen. Auch kleineren Unternehmen machen wir gerne ein passendes Angebot.
Erfahren Sie mehr unter: www.aga.de/hinweisgeber
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