Der Kompromiss betrifft die anonymen Meldungen, zu deren Bearbeitung Unternehmen nun nicht mehr verpflichtet werden sollen. Es solle lediglich vorgegeben werden, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Bundestag informiert hier dazu.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird der Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Unternehmen kommen damit weitreichende Verpflichtungen zu. Die AGA Service GmbH bietet dazu ein umfassendes Tool mit vollem Service für Unternehmen an. Das Inkrafttreten wird bereits für Juni 2023 erwartet. Mehr dazu: www.aga.de/hinweisgeber