12.05.2023

Whistleblowing: Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz erzielt

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Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat einen Kompromiss zum Schutz von Whistleblowern gefunden. Wie vom AGA bereits erwartet, kommt es zu keinen gravierenden Änderungen im HinSchG-Verfahren, da sich das Gesetz am Ende den Vorgaben der EU-Richtlinie beugen muss, welche die zwingende Einführung eines Meldesystems ab 50 Mitarbeitern und die internen Meldewege vorgibt. Das Gesetz passierte am 12. Mai den Bundesrat.

Der Kompromiss betrifft die anonymen Meldungen, zu deren Bearbeitung Unternehmen nun nicht mehr verpflichtet werden sollen. Es solle lediglich vorgegeben werden, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Bundestag informiert hier dazu.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird der Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Unternehmen kommen damit weitreichende Verpflichtungen zu. Die AGA Service GmbH bietet dazu ein umfassendes Tool mit vollem Service für Unternehmen an. Das Inkrafttreten wird bereits für Juni 2023 erwartet. Mehr dazu: www.aga.de/hinweisgeber 

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