05.02.2021

AGA-Merkblätter zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung

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Hinsichtlich des Infektionsschutzes müssen die Unternehmen ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung überprüfen und aktualisieren. Derzeit versendet das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg Aufforderungen an zahlreiche Betriebe, die hinsichtlich der Infektionsgefahren ergänzten Gefährdungsbeurteilungen vorzulegen. Die eigens für die konforme Umsetzung des Infektionsschutzes erstellten Arbeitshilfen des AGA „Kontrollen der Gefährdungsbeurteilung“, „Infobrief an Arbeitnehmer“, „Regelungsabrede über Mobiles Arbeiten“ und „Bescheinigung Homeoffice / mobile Arbeit“ (Stand je 1/2021) halten wir für Sie bereit.

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