30.09.2021

Altersgrenze bei Anspruch auf Betriebsrente

Nachrichten | CB Artikel

Eine Mitarbeiterin der Gewerkschaft Verdi ging gerichtlich gegen den Ausschluss von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aufgrund einer Altersgrenze vor. Die Versorgungsregelungen der Unterstützungskasse sehen einen Ausschluss der Beschäftigten von den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor, die erst nach Vollendung ihres 55. Lebensjahres ihr Arbeitsverhältnis bei der Gewerkschaft aufnehmen. Die Arbeitnehmerin, die erst kurz nach ihrem 55. Geburtstag bei der Gewerkschaft angestellt wurde, fühlte sich durch die Altersgrenze in ihrem Alter und ihrem Geschlecht diskriminiert. In seinem Urteil vom 21. September 2021 beschäftigte sich nun das Bundesarbeitsgericht mit diesem Fall. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Altersgrenze in den Versorgungsregelungen rechtmäßig ist. Es liege darin keine Diskriminierung vor, da die Unterscheidung durch das Alter ein legitimes Ziel verfolge und die Altersgrenze für dieses Ziel auch angemessen und erforderlich sei.

ChefBrief-Artikel