16.03.2022

Anfechtbarkeit eines Aufhebungsvertrages

Nachrichten | CB Artikel

Im Gegensatz zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich ein probates Mittel, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und außergerichtlich zu beenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer jedoch auch gegen einen Aufhebungsvertrag gerichtlich vorgehen, so z. B. bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Gebot fairen Verhandelns. Über die Anfechtbarkeit eines Aufhebungsvertrages urteilte das Bundesarbeitsgericht am 24. Februar 2022. In dem konkreten Fall warf der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin eine während der Arbeitszeit begangene Straftat vor und stellte eine fristlose Kündigung sowie die Erstattung einer Strafanzeige in Aussicht. Gleichzeitig bot der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur kurzfristigen Annahme an. Weitere Bedenkzeit bzw. das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes wurden durch den Arbeitgeber abgelehnt. Nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages focht die Arbeitnehmerin diesen wegen des Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns an. Während das Arbeitsgericht noch der Klage stattgab, entschieden Landesarbeitsgericht (LAG) und Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten des Arbeitgebers. Für die Bewertung komme es stets auf die Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall an. Für eine Pflichtverletzung reichte es im entschiedenen Einzelfall demnach nicht aus, dass der Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme bestimmt war und die Arbeitnehmerin weder Bedenkzeit hatte, noch sich Rechtsrat einholen konnte.

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