16.09.2019

Arbeiten 4.0. – Mobiles Arbeiten:

Nachrichten | Recht

Mobiles Arbeiten ist längst keine Modeerscheinung mehr, sondern gehört in vielen Unternehmen schon zum festen Bestandteil der flexiblen Arbeitswelt. Im Gegensatz zum Home-Office ist mobiles Arbeiten das ortsunabhängige Arbeiten mit mobilen Telekommunikationsmitteln (Firmen-Laptops, Firmen-Handy etc.). Mithilfe von mobilen Informations- und Kommunikationstechniken ist nunmehr ein Fernzugriff auf die IT-Infrastruktur des Betriebes möglich. Weiterhin findet beim mobilen Arbeiten die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Allerdings sollten Beschäftigte eine Unterweisung und ein Merkblatt zum „gesunden mobilen Arbeiten“ und eine Beratung zum „ergonomischen Arbeiten“ erhalten. Das Arbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz, insbesondere im Hinblick auf die Höchstarbeitszeit sowie die Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Einsätzen, müssen weiterhin eingehalten werden. Das Muster „Mobiles Arbeiten“ wird in Kürze für unsere Mitglieder im Bereich Downloads & Arbeitshilfen zur Verfügung stehen.

Der ChefBrief ist die wöchentlich erscheinende Mitgliederinformation des AGA Unternehmensverbandes. In 40 Ausgaben pro Jahr erfahren Mitglieder hier alles Wissenswerte über aktuelle Entwicklungen in Recht, Betriebswirtschaft und Bildung, Studien und politische Entscheidungen, die den Mittelstand betreffen. Darüber hinaus stellen wir im ChefBrief unsere Merkblätter und Musterverträge vor, die für AGA-Mitglieder unbegrenzt nutzbar sind. Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft und möchten einen ChefBrief zur Probe erhalten? Bitte kontaktieren Sie Katrin Marks.

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