02.03.2022

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

Nachrichten | CB Artikel

Bis zum 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten zu lassen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Bund und Länder haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar beschlossen, diese Regelung nicht zu verlängern, wenn die Pandemieentwicklung es zulässt. Ab dem 20. März 2022 könnten Betriebe dann wieder selbst entscheiden, ob sie Homeoffice anbieten möchten oder ihre Beschäftigten zur Büropräsenz verpflichten. Am 17. März wird die nächste Bund-Länder-Konferenz stattfinden. Sollte das Infektionsgeschehen bis dorthin wider Erwarten doch erneut bedrohlicher werden, könnten Bund und Länder dort die Weitergeltung der Schutzmaßnahmen beschließen. Besuchen Sie zu diesem Thema auch unsere Aktuelle Stunde am 10. März.

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