28.12.2023

Aufwendungsausgleichsverfahren – Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Arbeitsunfähigkeit

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Die Lohnfortzahlungsversicherung wird durch das Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt. Danach werden dem Arbeitgeber das fortzuzahlende Entgelt und die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aller Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden bis in Höhe von maximal 80 v. H. sowie im Falle des Mutterschutzes in Höhe von 100 v. H. erstattet. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch allein vom Arbeitgeber aufzubringende Umlagen finanziert.

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Anna Wiese
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