29.03.2023

Auswahl von Auszubildenden

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Die Auswahl von Auszubildenden erfordert andere Maßstäbe als die von Angestellten oder gewerblichen Arbeitnehmern, denn berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen kommen als Entscheidungskriterien nicht in Betracht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss für den Beruf geeignet sein und in den Betrieb passen. Manche Ausbilder verlassen sich auf ihre Erfahrung, andere nutzen Empfehlungen, führen (aufwendige) Tests durch, schalten Personalberater ein oder vertrauen auf die Aussagekraft von Schulzeugnissen.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234