27.04.2022

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Unternehmensberichtung

Nachrichten | CB Artikel

Der Ausbruch des Ukraine-Krieges und seine wirtschaftlichen Folgen wirken sich auch auf die Erstellung der Unternehmensberichterstattung aus. Bei Unternehmen, dessen Bilanzstichtag vor dem Kriegsbeginn lag, sind die Folgen dieses Krieges auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens im Rahmen der Erstellung von Bilanz und GuV nicht berücksichtigen (sog. wertbegründendes Ereignis). Die negativen finanziellen Auswirkungen sind – sofern sie wesentlich sind – allerdings im Nachtragsberichts des Anhangs zu erläutern. Zudem sollten mittelgroße und große Unternehmen den Risikobericht sowie Prognosebericht des (Konzern-)Lagebericht anpassen. Nach Möglichkeit sollten im Risikobericht bestandsgefährdende Entwicklungen, die aufgrund von Sanktionen und Gegensanktionen oder Beschaffungs-/Absatzschwierigkeiten in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg, eintreten könnten, dargestellt werden. Der Prognosebericht sollte hingegen, um Aussagen zu den Auswirkungen von Wirtschafts- und Branchenentwicklungen, Inflation sowie regulatorischen Maßnahmen ergänzt werden. Allerdings tritt hier jeweils die Schwierigkeit auf, die künftige Entwicklung abzuschätzen und verlässliche Aussagen zu treffen. 

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