12.03.2021

Berücksichtigung von Wertverlusten aus verderblicher Ware im Großhandel

Nachrichten | CB Artikel

Großhändler von verderblicher Ware für die Gastronomie sowie den Garten- und Gemüsebau (Zierpflanzenerzeuger) dürfen nun, wie die Einzelhändler und Erzeuger, den Wertverlust dieser Waren bei der Beantragung der Überbrückungshilfe geltend machen. Dies ist ein Erfolg des AGA, der sich nach Hinweisen aus der Mitgliedschaft gemeinsam mit dem Spitzenverband BGA in Berlin dafür eingesetzt hat.

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