03.06.2019

Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten

Nachrichten | Recht

Der Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten nach § 164 Abs. 4 SGB IX besteht nach einer Entscheidung des BAG nicht, wenn der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt und somit auch keine Auf¬gaben mehr bestehen, denen der Arbeitnehmer nach dieser Unternehmerentscheidung nachgehen kann. Voraussetzung ist weiter, dass auch keine geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den schwerbehinderten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz besteht. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für den Kläger einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht mehr benötigt.

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