29.12.2023

Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Arbeitgeber sind nach dem Gesetz zur Durchführung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) verpflichtet, sobald ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. BEM bedeutet insbesondere Rehabilitation aber auch Gesundheitsprävention mit dem Zweck, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dauerhaft zu sichern. Gesundheitsbedingte Schwierigkeiten sollen frühzeitig erkannt und ihnen entgegengewirkt werden, um so Kündigungen oder Gefährdungen von Arbeitsverhältnissen zu verhindern. Erkrankte Mitarbeiter sollen mit Hilfe des Arbeitgebers unterstützt werden, um künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dieses Merkblatt informiert über alles Wesentliche.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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