25.08.2021

Betriebsverfassung – Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

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Der Wille der Arbeitnehmer entscheidet nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Allerdings genügt es, wenn drei Wahlberechtigte einen Betriebsrat haben wollen. Sie können – auch gegen den erklärten Willen der übrigen Belegschaft – beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen, welcher die Wahl durchzuführen hat.

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