26.02.2024

Bundestag beschließt Wachstumschancengesetz – Zustimmung im Bundesrat noch ungewiss

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Der Vermittlungsausschuss vom Deutschen Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 einen Kompromiss beim Wachstumschancengesetz beschlossen. Der Bundestag hat dem geänderten Gesetz am 23. Februar 2024 zugestimmt.

Die Änderungen an dem vom Deutschen Bundestag am 17. November 2023 beschlossenen Wachstumschancengesetz sollen zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen. Damit werden aber auch die Impulse aus den ursprünglich mit dem Wachstumschancengesetz geplanten Maßnahmen von 7 Milliarden Euro mehr als halbiert. 

Das Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl an Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau. Details erhalten Sie in einer Übersicht des BGA. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm allerdings auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Die Union will dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat nicht zustimmen, weil an anderer Stelle neue Belastungen für die Landwirtschaft beschlossen wurden. Der AGA spricht sich in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Wirtschaftsverbänden für die Verabschiedung aus und fordert die Politik dazu auf, bei der dringend notwendigen Entlastung deutscher Unternehmen an einem Strang zu ziehen. 

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ist abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010410.pdf

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